Die Richter des VerfGH in Münster haben am Dienstag die Regelung in NRW zur Verteilung der Lasten der Deutschen Einheit für verfassungswidrig erklärt. Die nordrheinwestfälischen Städte und Gemeinden müssen damit in Zukunft wahrscheinlich weniger zahlen.
Das Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW war von der damaligen schwarz-gelben Koalition 2010 verabschiedet worden. Es regelt die Aufteilung der mit der Wiedervereinigung anfallenden Kosten zwischen Land und den Kommunen.
Das Land habe in dem Gesetz falsche Berechnungsgrundlagen angelegt und Entlastungen durch den Bund nicht an die Kommunen weitergereicht, begründeten die Richter des nordrein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes (VerfGH NRW) ihr Urteil. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kommunen über Gebühr gezahlt hätten und weiter zu viel zahlen sollten (Urt. v. 08.05.2012, Az. VerfGH 2/11).
Geklagt hatten 91 Städte und Gemeinden. Die größte von ihnen ist die Millionenstadt Köln. Der kleinste Kläger ist der 6.300-Einwohner-Ort Beelen im Münsterland.
mbr/LTO-Redaktion
Kommunale Verfassungsbeschwerde erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6153 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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