Verfahren gegen den "Drogen-Arzt": Staatsanwaltschaft beantragt acht Jahre Haft und Berufsverbot

age/dpa

02.05.2010

Vor dem LG Berlin wurden heute die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft geht nun von einer Körperverletzung mit Todesfolge aus und beantragte acht Jahre Haft und die Verhängung eines Berufsverbotes für den als "Drogen-Arzt" bekannt gewordenen Therapeuten aus Berlin, in dessen Behandlung zwei Patienten ums Leben gekommen waren.

Der Psychotherapeut und Allgemeinmediziner hatte seinen Patienten bei einer Gruppensitzung im September 2009 einen selbstgemischten Drogencocktail verabreicht, der für beide tödlich war.

Für den Tod der Patienten hatte der Arzt zwar die Verantwortung übernommen, er berief sich aber auf einen Fehler beim Abwiegen der Drogen.

Der dem Angeklagten zunächst zur Last gelegte versuchte Mord konnte nicht nachgewiesen werden, die Staatsanwaltschaft geht von einer Körperverletzung mit Todesfolge aus.

Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren wegen fahrlässiger Tötung.  

age/dpa

 

 

Zitiervorschlag

Verfahren gegen den "Drogen-Arzt": . In: Legal Tribune Online, 02.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/463 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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