Per Volksbegehren wollte eine "Bürgerallianz" die Einmalbeiträge für Straßen und Abwasseranlagen abschaffen, scheiterte aber am Verfassungsgericht in Weimar. Das hat zwar Verständnis für das Anliegen, sieht aber keinen Spielraum.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hat das Volksbegehren gegen Kommunalabgaben gestoppt. Es sei unzulässig, weil es entgegen den Bestimmungen der Verfassung Thüringens Einfluss auf Abgaben nehmen wolle. Die Verfassung erlaube aber keine Begehren über Abgaben und Haushaltsthemen (Urt. v. 10.04.2013, Az. VerfGH 22/11).
Die Landesregierung hatte das Gericht angerufen und dabei vor allem diesen Einwand vorgebracht. Außerdem bezeichnete das Gericht die Begründung des Volksbegehrens als nicht ausreichend. Es wollte Einmalbeiträge bei Abwasseranlagen und Straßenbau abschaffen. Dafür hatten in der ersten Runde knapp 25.000 Unterstützer unterschrieben. Gerichtspräsident Joachim Lindner sagte, Verständnis für die Initiatoren sei auch beim Gericht da gewesen, aber: "Die Verfassung lässt eine andere Entscheidung nicht zu."
Lindner: "Verstoß gegen Gebot der Sachlichkeit"
Das Gericht rügte, die Begründung der Initiative enthalte "politische Schlagworte" sowie "irreführende und unrichtige Behauptungen". Damit bezog es sich etwa auf die Formulierung, dass ein Beitragsmodell aus dem 19. Jahrhundert nicht Probleme des 21. Jahrhunderts lösen könne, oder Behauptungen, Bremen und Hamburg hätten keine Beiträge eingeführt. Auch über die Folgen des Vorschlags würden potenzielle Unterstützer nicht ausreichend informiert. Lindner sprach von einem "Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit".
Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass Begründungen für Volksbegehren möglicherweise höhere Ansprüche erfüllen müssten als Begründungen von Gesetzentwürfen im Parlament.
Die "Bürgerallianz" hatte Ende 2011 fast 25.000 Unterschriften für die Einleitung des Verfahrens zusammenbekommen. Dabei wiederum hätte sie dann innerhalb von vier Monaten rund 200.000 Unterschriften sammeln müssen, damit der Landtag ihren Gesetzentwurf behandelt. Er sieht unter anderem die Abschaffung der Einmalbeiträge für Abwasseranlagen und Straßenausbau vor. Die Investitionskosten sollten beim Abwasser allein über die verbrauchsabhängigen Gebühren finanziert werden und beim Straßenausbau durch eine sogenannte Infrastrukturabgabe. Dabei dürften die Kommunen aber selber entscheiden, ob sie diese erheben wollen.
dpa/una/LTO-Redaktion
Thüringer Verfassungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8496 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag