Der Erwerb eines Führerscheins für Mopeds, Quads und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist in Zukunft bereits für Jugendliche ab 15 Jahren möglich.
Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zugestimmt (BT-Drs. 17/1574). Sie begründeten ihren Antrag damit, die Mobilität auf dem Lande verbessern und durch frühe Ausbildung von Jugendlichen im Straßenverkehr die Sicherheit erhöhen zu wollen. Vorgesehen sei eine altersgemäße, stufenweise Heraufsetzung der Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometer auf 80 Stundenkilometer.
Sprecher der Oppositionsfraktionen widersprachen dem Vorhaben der Koalition entschieden und verwiesen zur Begründung auf das Nachbarland Österreich: Dort seien nach einer Herabsetzung des Führerscheinalters die Unfälle mit Todesfolge um das Zehnfache angestiegen, was eine massive Gefährdung der Verkehrssicherheit impliziere. Ursachen seien die hohe Risikobereitschaft von Jugendlichen dieses Alters sowie mangelnde Erfahrung im Straßenverkehr.
Straßenverkehr: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/919 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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