Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen: Anklage gegen wei­teren Cum-Ex-Strip­pen­zieher erhoben

28.02.2023

Sieben Monate nach seiner Festnahme ist ein weiterer Strippenzieher hinter den Cum-Ex-Geschäften angeklagt. Ihm wird Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen vorgeworfen, der Steuerschaden wird auf 51 Millionen Euro geschätzt.

Sieben Monate nach der Festnahme eines hochrangigen Frankfurter Bankers auf Mallorca ist der Mann angeklagt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem 57 Jahre alten Deutschen im Zusammenhang mit den sogenannten Cum-Ex-Geschäften die Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen vor. Den Steuerschaden bezifferte die Anklagebehörde am Dienstag auf 51 Millionen Euro.

Dem ehemaligen Geschäftsführer wird vorgeworfen, in den Jahren 2008 bis 2010 "federführend und gemeinsam mit weiteren, gesondert verfolgten mutmaßlichen Mittätern ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell initiiert und in zwei Fällen umgesetzt zu haben." Seit seiner Festnahme im Juli 2022 sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Den Namen des Geldinstituts nannte die Generalstaatsanwaltschaft erneut nicht. Nach dpa-Informationen steht die Festnahme jedoch im Zusammenhang mit einer Durchsuchung im November 2019 bei der deutschen Niederlassung der ABN Amro in Frankfurt als Rechtsnachfolgerin der Fortis Bank.

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

dpa/lp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51186 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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