19 Ja-Stimmen für AfD-Abgeordneten: Ste­phan Brandner leitet Rechts­aus­schuss

31.01.2018

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wird Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag. Bei einer Wahl, die wegen Protesten einiger Parlamentarier notwendig geworden war, erreichte er nun doch die Mehrheit.  

Der Thüringer AfD-Abgeordnete Stephan Brandner ist am Mittwoch in geheimer Wahl zum Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gewählt worden. Die Abstimmung in der konstituierenden Sitzung des Gremiums wurde notwendig, da einige Abgeordnete Widerspruch gegen die von Bundestags-Vizepräsident Thomas Oppermann (SPD) vorgeschlagene Berufung Brandners eingelegt hatten. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Juristinnenbund (DJB) hatten dem Rechtsausschuss dringend davon abgeraten, Brandner zum Vorsitzenden zu bestimmen. Ein stellvertretender Vorsitzender wurde noch nicht bestimmt.

Dem Gremium gehören 43 Abgeordnete an. Die Unionsfraktion entsendet 15 Abgeordnete, der SPD gehören neun Parlamentarier an, der AfD sechs, der FDP fünf, und von der Linksfraktion und den Grünen kommen jeweils vier Volksvertreter. Als Obleute ihrer Fraktionen amtieren Jan-Marco Luczak (CDU), Johannes Fechner (SPD), Jens Maier (AfD), Roman Müller-Böhm (FDP) Niema Movassat (Linke) und Manuela Rottmann (Grüne).

Brandner will politische Äußerungen den Fraktionskollegen überlassen

Oppermann wünschte dem neugewählten Vorsitzenden "immer eine gute Hand" und dass er "immer den richtigen Ton" treffe. Brandner hatte vor seinem Wechsel nach Berlin den Rechtsausschuss im Thüringer Landtag geleitet. Bis zum 1. September 2017 hatte er im Landtag 32 Ordnungsrufe kassiert. Zweimal wurde er ausgeschlossen. 

Brandner bedankte sich für die Wahl und bezeichnete das Ergebnis mit 19 Ja-Stimmen und jeweils 12 Nein-Stimmen und Enthaltungen als "ehrlich". Er wolle sich darauf beschränken, den Ausschuss möglichst objektiv zu leiten und politische Äußerungen seinen Fraktionskollegen überlassen.

Nach der Geschäftsordnung beruft der Vorsitzende die Sitzungen der Ausschüsse ein, in denen Gesetzesvorlagen, die ins Plenum des Bundestages eingebracht werden sollen, erarbeitet und verbessert werden. Dabei übernimmt er die Einberufung der Ausschüsse, die Vorbereitung der Sitzungen, die Festlegung der Tagesordnung sowie die Leitungs- und Ordnungsgewalt.

Der Rechtsausschuss ist einer der 23 vom Bundestag eingesetzten Ausschüsse. Die Vorsitze wurden aufgrund der langen Verhandlungen um die Regierungsbildung bereits verteilt. Das Gremium berät über die klassische rechtspolitische Gesetzgebung und aktuelle Fragen des Verbraucherschutzes. Der Ausschuss berät ferner über eine Beteiligung des Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

acr/LTO-Redaktion

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19 Ja-Stimmen für AfD-Abgeordneten: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26815 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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