Staatsanwaltschaft bestätigt Ladung: Alfons Schuh­beck muss Haft ant­reten

18.08.2023

Im Juni dieses Jahres bestätigt der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts München I gegen Alfons Schuhbeck. Nun wurde der Koch und Unternehmer zum Haftantritt geladen.

Alfons Schuhbeck muss in den kommenden Tagen ins Gefängnis. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I teilte am Freitag mit, "dass die Ladung zum Haftantritt heute Vormittag dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck persönlich übergeben wurde, der seinen Mandanten informiert hat".

Ein Datum teilte die Sprecherin auf Anfrage der dpa nicht mit, allerdings müsse er die Haft "in den kommenden Tagen" antreten. Das müssten die zuständige Justizvollzugsanstalt und Schuhbecks Vertreter nun untereinander absprechen. Ein entsprechender Belegungsplan sehe vor, dass Schuhbeck in der JVA Landsberg am Lech einsitzen müsse.

Schuhbeck war im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) blieb weitgehend erfolglos. Das Urteil des Landgerichts (LG) München I (Urt. v. 27.10.2022, Az. 6 KLs 301 Js 141439/19) sei "im Wesentlichen rechtskräftig", teilte der BGH Mitte Juni dieses Jahres mit (Beschl. v. 13.06.2023, Az. 1 StR 53/23).

Zwischenzeitlich musste Schuhbeck Privatinsolvenz anmelden. Zudem ist am Amtsgericht München eine Räumungsklage gegen ihn anhängig, weil er die Miete für seine Privatwohnung nicht fristgerecht gezahlt haben soll. Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber "auf Antrag beider Parteivertreter" auf Ende Oktober verlegt - wohl, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

sts/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Staatsanwaltschaft bestätigt Ladung: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52518 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen