KG Berlin zur Arzthaftung : Hohes Schmerzensgeld für Vierjährige nach Behandlungfehler

08.04.2012

Infolge eines ärztlichen Fehlers erlitt ein Mädchen schwere Hirnschäden. Das KG Berlin hat dem Kind mit am Donnerstag bekannt gewordenem Urteil 650.000 Euro zugesprochen. Mit ihrer Entscheidung erhöhten die Richter die zuvor von der Vorinstanz festgesetzte Summe.

Die Erhöhung begründete das Kammergericht (KG) damit, dass eine Erinnerung des Kindes an den Zustand vor der Operation nicht ausgeschlossen werden könne. Im Unterschied zu sogenannten "Geburtsschadenfällen" sei es möglich, dass ihm Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation bewusst sei (Urt. v. 16.02.2012, AZ. 20 U 157/10).

Das seinerzeit vier Jahre alte Mädchen hatte sich im Jahr 2002 bei einem Sturz den linken Arm gebrochen. Bei der anschließenden Operation kam es durch Verschulden der Ärzte zu Komplikationen, die zu einem schweren Hirnschaden führten. Das Kind leidet an erheblichen Ausfallerscheinungen der Großhirnfunktion und einer Lähmung an allen vier Gliedmaßen. Mit einer Veränderung dieses Zustandes ist weder zum Positiven noch zum Negativen zu rechnen.

Der zuerkannte Betrag sei zum Teil als Schmerzensgeld, zum Teil als Schmerzensgeldrente zu zahlen, so die Berliner Richter.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

KG Berlin zur Arzthaftung : . In: Legal Tribune Online, 08.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5963 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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