Das Bauamt der Stadt Essen hat einem Mann durch Ordnungsverfügung aufgegeben, den Sitztreppenlift in seinem Treppenhaus zu beseitigen. Dies sah das VG als rechtmäßig an, denn die gesetzlich vorgegebene Mindestbreite von Treppen werde durch die Konstruktion deutlich unterschritten.
Aus brandschutzrechtlichen Gründen dürfen Treppen, sofern sie Fluchtwege darstellen, nicht enger sein als ein Meter. Nur dann sei "gerade noch" sichergestellt, dass flüchtende Personen, die sich auf der Treppe nur langsam bewegen, überholt werden können. Andernfalls könne es im Gefahrenfall zu Stürzen und Panik kommen, so das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen (Urt. v. 26.09.2012, Az. 5 K 2704/12).
Ein 88-Jähriger aus Essen hatte für sich und seine Frau einen Sitztreppenlift im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses eingebaut. Das Paar bewohnt dort eine Wohnung im zweiten Obergeschoss. Der Einbau geschah mit Einverständnis der Hausverwaltung, jedoch ohne Kenntnis des Bauamtes. Dieses verlangte die Beseitigung des 7.500 Euro teuren Lifts durch Ordnungsverfügung.
Das Gericht hielt dies für rechtens, da die Anforderungen an die Mindestbreite von Treppen vor dem Hintergrund brandschutzrechtlicher Erwägungen zwingend seien. Daran ändere die Lebenssituation des Paares, insbesondere die Erkrankung der Ehefrau nichts. Zwar habe das Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW per Erlass bestimmt, dass bei bestimmten Liften unter Umständen eine Beschränkung der Treppenbreite auf 80 Zentimeter zulässig sei. Ein ministerieller Erlass könne aber keine gesetzlichen Anforderungen außer Kraft setzen, so das VG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
una/LTO-Redaktion
VG Gelsenkirchen zu Fluchtwegen: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7327 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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