Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Auch bei den Verhandlungen über den "Euro-Plus-Pakt" zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik habe die Regierung Informationsrechte des Parlaments verletzt, entschied das BVerfG in einem am Dienstag verkündeten Urteil.
Die Entscheidung (Urt. v. 19.06.2012, Az. 2 BvE 4/11) sei "ein weiterer wichtiger Baustein in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Stärkung parlamentarischer Verantwortung im Rahmen der europäischen Integration", sagte der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. "Die Unterrichtung muss dem Bundestag eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen und so erfolgen, dass das Parlament nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät."
Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte in Karlsruhe geklagt. Nach dem Grundgesetz muss die Regierung in Angelegenheiten der Europäischen Union den Bundestag und den Bundesrat "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten.
Die Verfassungsrichter haben immer wieder die zentrale Rolle des Bundestags bei der europäischen Integration betont: Zuletzt bremsten sie Pläne, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus nur neun Abgeordneten zu übertragen.
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dpa/tko/LTO-Redaktion
Eilmeldung zum Euro-Rettungsschirm: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6422 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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