Im Rahmen des von der DGG ausgeschriebenen Preises für hervorragende Gesetzgebungssakte können noch Vorschläge eingereicht werden. Offizieller Einsendeschluss ist der 31. Oktober. Auch später eintreffende Vorschläge werden noch berücksichtigt.
Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) setzt sich seit vielen Jahren durch Veranstaltungen, Gespräche und Beiträge in Fachzeitschriften für die Verbesserung der Rechtssetzung in Bund, Ländern und Gemeinden ein.
Unter der Schirmherrschaft der Bundesjustizministerin und mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Apfelbaum vergibt die DGG im Jahre 2011 zum dritten Mal den Preis für hervorragende Akte auf dem Gebiet der Gesetzgebung. Der erste Preis ist mir 5. 000 Euro dotiert.
In der von der DGG benannten Jury sitzen neben anderen der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, Gerda Hasselfeldt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, und Werner Schnappauf, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie.
Einsendbar ist jeder auszeichnungswürdige Akt auf dem Gebiet der Gesetzgebung. Dies kann ein gutes Gesetz oder ein Gesetzesentwurf, ein ausgeführter Vorschlag für eine methodische Innovation in der Gesetzgebung, oder auch eine erfolgreich durchgeführte Gesetzesfolgenabschätzung sein.
Vorschläge sind bis zum 31. Oktober an den Vorsitzenden der DGG, Günter Krings, zu richten.
Weitere Informationen auf der Internetseite der DGG.
Preis für gute Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1698 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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