Die Deutsche Umwelthilfe hat erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Das OVG Berlin-Brandenburg kommt zu dem Schluss: Die gesetzlich festgelegten Maßnahmen reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen.
Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Donnerstagabend (Urt. v. 16.05.2024, Az. OVG 11 A 22/21, OVG 11 A 31/22). Die bisher vorgesehenen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.
In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in ihrer
Urteilsbegründung. Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten werden – voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte der Deutschen Presse-Agentur zu dem Urteil: "Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz." Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.
Umwelthilfe zuvor schon erfolgreich gegen Ampel
Die DUH war jüngst schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und fuhr bereits im November 2023 einen ersten Sieg ein. Damals urteilte das OVG Berlin-Brandenburg, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft noch die Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Basis für die am Donnerstag verhandelten DUH-Klagen waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Politik der Ampel-Regierung haben – sofern es umgesetzt werden muss. Denn die Bundesregierung kann noch in Revision gehen. Dann wäre das BVerwG erneut am Zug. Auf Anfrage wollte sich die Bundesregierung zunächst nicht zu ihrem weiteren Vorgehen äußern.
dpa/xp/LTO-Redaktion
OVG Berlin-Brandenburg gibt DUH Recht: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54569 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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