OVG Rheinland-Pfalz zu gefährlichen Hunden: Anleinpflicht und Maulkorbzwang auch ohne Personenschaden

02.07.2013

Ein Hundehalter kann verpflichtet werden, seinen Hund außerhalb des eigenen Grundstücks anzuleinen und ihm einen Maulkorb anzulegen, wenn das Tier sich mehrmals überdurchschnittlich aggressiv gezeigt hat. Nicht erforderlich ist, dass der Hund bereits einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen hat. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz hervor.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, dass das rheinland-pfälzische Landesgesetz über gefährliche Hunde Maßnahmen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren bereits vor dem ersten Schadensfall ermögliche. Dazu gehöre auch die Verpflichtung zum Anleinen und zum Tragen eines Maulkorbes.

Das Gesetz stufe nicht nur Hunde als gefährlich ein, die sich als bissig erwiesen haben, sondern auch solche, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Angriffslust entwickelt haben. Für die Qualifizierung als gefährlich sei es daher nicht erforderlich, dass der Hund in der Vergangenheit Menschen oder andere Hunde gebissen habe, so die Koblenzer Richter (Beschl. v. 11.06.2013, Az. 7 B 10501/13.OVG).

Extreme Kampfbereitschaft rechtfertigt Maulkorb

Geklagt hatte eine Hundehalterin, deren Schäferhund sich mehrfach bellend und mit gefletschten Zähnen auf Artgenossen gestürzt und diese angegriffen hatte, ohne dazu besonders herausgefordert worden zu sein. Dies zeigt nach Auffassung der Verwaltungsrichter eine überdurchschnittlich ausgeprägte extreme Kampfbereitschaft.

Üblicherweise reagiere ein Hund nämlich bei alltäglichen Belastungen – wie Menschenansammlungen oder Begegnungen mit anderen Hunden – sozial verträglich und erst bei einem Angriff oder einer sonstigen bedrohlichen Situation aggressiv. Das OVG bestätigte deshalb die Anordnung der Gemeinde Neustadt an der Weinstraße, welche die Halterin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verpflichtet hatte, den Hund außerhalb des Grundstücks anzuleinen und ihm einen Maulkorb anzulegen.

asc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz zu gefährlichen Hunden: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9058 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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