Ein Soldat behauptete, es sei Hygiene - für die Bundeswehr war es ein religiös motivierter Radikalisierungsprozess: Das OVG Rheinland-Pfalz hat die Entlassung eines Soldaten aus dem Dienst bestätigt, weil er Frauen den Handschlag verwehrte.
Weil ein Zeitsoldat der Bundeswehr sich weigerte, Frauen die Hand zu geben, durfte diese ihn entlassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem nun bekannt gewordenen Beschluss (v. 08.10.2019, Az. 10 A 11109/19). Was für den gegen seine Entlassung klagenden Ex-Soldaten hygienische Gründe hatte, bewertete die Bundeswehr gänzlich anders: Sein Verhalten deute auf einen religiös motivierten Radikalisierungsprozess hin, argumentierte sie vor Gericht.
Seit 2015 war der Mann Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Nach zwei Jahren erhärtete sich der Verdacht, dass er sich in einem religiös motivierten Radikalisierungsprozess befinden könnte. Das Personalmanagement der Bundeswehr machte dies sowohl an einer äußerlichen Veränderung des Mannes beim Bartwuchs und der Bekleidung als auch an seinem Verhalten fest: Er gab Frauen neuerdings nicht mehr die Hand. Im Mai 2018 hatte die Bundeswehr den Mann dann nach einer Anhörung aus dem Dienst entlassen. Die Klage des Soldaten dagegen wies das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz bereits ab.
Auch das OVG stellte sich nun mit seinem Beschluss hinter die Bundeswehr und bestätigte die Entlassung nach § 55 Abs. 5 Soldatengesetz (SG), weil der Mann mit seinem Verhalten die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr gefährde. Die Einsatzkräfte sind nach dem SG dazu verpflichtet, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten und sich achtungsvoll und vertrauenswürdig zu verhalten. Dagegen habe der Soldat mit der Verweigerung des Handschlags gegenüber Frauen verstoßen, so die Koblenzer Richter.
Respektloser Umgang mit Frauen gefährde den Zusammenhalt
Dabei wertete das Gericht den Hinweis des Klägers auf mögliche andere Gründe für sein Verhalten gegenüber Frauen "angesichts seiner konsequenten Hinwendung zum Islam als bloße Schutzbehauptung". Der Mann hatte behauptet, Frauen zu respektieren und auch anderen Menschen aus hygienischen Grünen nur in Ausnahmefällen die Hand zu geben. Seine Einstellung widerspreche der grundgesetzlich verankerten Gleichstellung von Mann und Frau, befand hingegen das Koblenzer Gericht.
Der Senat stellte zwar fest, dass eine Begrüßung per Handschlag nicht vorgeschrieben sei. Dennoch erkannte das OVG bei dem Soldaten einen respektlosen Umgang mit Frauen, der den militärischen Zusammenhalt und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gefährde. Außenstehende könnten darüber hinaus erhebliche Zweifel daran haben, ob ein Soldat, der Frauen aus religiösen Gründen nicht die Hand gibt, den Auftrag der Bundeswehr erfüllen kann, so das OVG - das damit das Ansehen der Bundeswehr in Gefahr sah.
Die Entlassung des Soldaten beruhe zudem auf einer Verletzung militärischer Dienstpflichten und nicht – wie er entgegengehalten hatte – auf einer "Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens" und deren bloßer Religionsausübung, entschied das OVG Rheinland-Pfalz letztlich.
mgö/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Weil er Frauen nicht die Hand gab: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38153 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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