Wenn Gebrauchtwagenkäufer vom Dieselskandal wissen: OLG Schleswig vern­eint Scha­dens­er­satz­an­spruch gegen VW

14.11.2019

Wer vom Dieselskandal weiß und sich trotzdem einen davon betroffenen Gebrauchtwagen anschafft, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liege dann nicht vor, entschied das OLG Schleswig-Holstein.

Gebrauchtwagenkäufer, die sich trotz Kenntnis vom Dieselskandal für ein von diesem betroffenes Fahrzeug entscheiden, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen VW. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entschieden und die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Kiel zurückgewiesen (Urt. v. 13.11.2019, Az. 9 U 120/19).

Die klagende Frau hatte im Dezember 2016 einen gebrauchten Skoda gekauft, in dem ein vom Abgasskandal betroffener Motor verbaut ist. Das Fahrzeug hatte bereits im Oktober 2016 das vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschriebene Softwareupdate zur Entfernung der unzulässigen Abschaltvorrichtung erhalten. Auch das war ihr beim Kauf bekannt.

Später verlangte sie vom Motorhersteller VW Schadensersatz und begründete dies unter anderem mit Verweis auf den Garantievertrag, der aufgrund öffentlicher Äußerungen seitens VW zustande gekommen sei. Im Übrigen läge eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch VW vor.

Das OLG entschied nun, dass ihr kein Schadensersatzanspruch gegen VW zusteht. VW habe in einer Presseerklärung im Dezember 2015 lediglich über bevorstehende Maßnahmen bezüglich der betroffenen Motorenreihe informiert sowie die technische Umsetzung und die damit verbundenen Ziele beschrieben. Ein Angebot zum Abschluss eines Garantievertrags erkannten die Richter in dieser Ankündigung jedoch nicht.

Ob der Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung ein vorsätzliches sittenwidriges Handeln seitens VW darstellt, ließ das OLG indes offen. Da die Frau das Fahrzeug in Kenntnis des Dieselskandals erwarb, sei ein derartiges Handeln jedenfalls nicht ursächlich für einen Schaden. Darüber hinaus habe VW die Klägerin auch nicht über die Folgeerscheinungen des Softwareupdates getäuscht, entschied das Gericht. Ähnlich entschied in der vergangenen Woche bereits das OLG Frankfurt.

acr/LTO-Redaktion

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Wenn Gebrauchtwagenkäufer vom Dieselskandal wissen: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38705 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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