OLG Nürnberg bestätigt Strafe gegen Holocaust-Leugner: Urteil gegen Richard Williamson rechtskräftig

11.04.2014

Der ehemalige Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte 2008 in einem Fernsehinterview den Massenmord an ca. sechs Millionen Juden und die Existenz von Gaskammern abgestritten. Das AG Regensburg verurteilte Williamson zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.

Der britische Holocaust-Leugner Richard Williamson hat erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat seine Revision verworfen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Damit sei das Urteil des Amtsgerichts (AG) Regensburg vom Januar 2013 rechtskräftig, das Williamson zur Zahlung von 1.800 Euro verurteilt hatte.

Der ehemalige Bischof der Piusbruderschaft hatte in einem nahe Regensburg geführten TV-Interview mit einem schwedischen Fernsehsender den Holocaust und die Existenz von Gaskammern abgestritten. Seit Jahren beschäftigt sich die deutsche Justiz mit dem Fall. Nun befasste sich bereits zum sechsten Mal ein deutsches Gericht mit dem 74-jährigen Williamson.

So hatte ihn das Landgericht (LG) Regensburg bereits 2011 wegen Volksverhetzung verurteilt. Später hatte das OLG Nürnberg festgestellt, dass dem Verfahren die ein hinreichend deutlich geschilderten Sachverhalt fehle und es somit eingestellt. So sei in dem Strafbefehl nicht mitgeteilt worden, dass und vor allem wie und wo das strittige Interview veröffentlicht wurde. Das Verfahren wurde daraufhin neu aufgerollt.

una/dpa/LTO-Redaktion

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OLG Nürnberg bestätigt Strafe gegen Holocaust-Leugner: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11685 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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