Weit über 300 Berufungsverfahren sind derzeit in Fällen anhängig, in denen Strafgefangene eine Entschädigung wegen angeblich zu kleiner Zellen verlangen. Auf das OLG Hamm rollt eine Klagewelle zu.
Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm verhandelt am 8. September 2010 mehrere Parallelverfahren von Gefangenen, die wegen ihrer Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Detmold und Münster Schadensersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen.
Einem ehemaligen Strafgefangenen war vom OLG Hamm Schadensersatz in Höhe von 10 Euro pro Tag zuerkannt worden, weil ihm in der JVA Detmold mehrere Monate eine Grundfläche von weniger als 5 qm zustand. In diesem Fall ist eine erneute Verhandlung und Entscheidung erforderlich geworden, weil die Revision des Landes erfolgreich war (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2010, Az. III ZR 124/09).
Es stehen weitere Verfahren an, die sich auf Fälle der Unterbringung von Strafgefangenen in der JVA Hagen sowie der JVA Werl beziehen.
OLG Hamm: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1314 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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