VW und der vzbv setzen sich doch noch einmal an einen Tisch. Am Freitag waren die Vergleichsverhandlungen für mehr als 400.000 Geschädigte für gescheitert erklärt worden, laut VW wegen 50 Millionen Euro Anwaltskostenforderung der vzbv-Anwälte.
Die Parteien der Musterfeststellungsklage für mehr als 400.000 mutmaßlich durch den Abgasskandal geschädigte VW-Kunden haben sich auf Anraten des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig entschlossen, die Vergleichsgespräche wiederaufzunehmen. Die Verhandlungen zwischen VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sollen beim Güterichter, dem Präsidenten des OLG, Wolfgang Scheibel, fortgesetzt werden. Das teilte das OLG am Donnerstag mit.
Bei VW und dem vzbv klingt das etwas zurückhaltender. VW teilte über einen Sprecher per Twitter mit, die Initiative zu begrüßen. Der vzbv bestätigte, die Einladung des Gerichts zu einem Gütegespräch anzunehmen.
Seit vergangenen Freitag streiten die Parteien der Musterfeststellungsklage öffentlich darüber, an wem es gelegen hatte, dass die Vergleichsgespräche für gescheitert erklärt wurden. Ein Vergleichsbetrag von 830 Millionen Euro stand wohl im Raum, auf den beide Parteien sich hätten einigen können. Laut dem vzbv wollte VW sich aber nicht auf ein transparentes Abwicklungsverfahren einlassen, laut VW konnte man sich hingegen nicht über die Kosten der Vertreter des vzbv, der Kanzlei RUSS Litigation, einigen. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert, Tobias Ulrbrich, Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer aus Lahr hätten 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs gefordert, ohne das plausibel zu begründen.
Nach LTO-Informationen soll es noch am Donnerstag zu einem Gespräch mit Vertretern beider Parteien in Braunschweig kommen.
pl/LTO-Redaktion
Nach dem Anwaltskosten-Eklat im Musterfeststellungsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40399 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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