Wasserstoffgenerator statt Elektrobatterie: Mann darf VW nicht vor­sch­reiben, wie E-Autos zu bauen sind

15.07.2020

Wegen des Klimaschutzes solle VW doch lieber wasserstoffbetriebene Generatoren verbauen, so ein Antragsteller beim OLG Braunschweig, der Elektroautos mit Batterien verbieten lassen wollte – bei den Richtern aber wenig Erfolg hatte.

Einzelne Bürger dürfen Autoherstellern nicht vorschreiben, wie sie ihre Elektroautos zu bauen haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) bestätigte nach einer Mitteilung vom Mittwoch (Beschl .v. 13.05.2020, Az. 9 W 13/19) damit eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Braunschweig, das den Antrag des Mannes zuvor bereits zurückgewiesen hatte.

Der Mann wollte Volkswagen durch eine einstweilige Verfügung dazu zwingen, anstelle von Batterien wasserstoffbetriebene Generatoren in den Autos zu verbauen. Seiner Auffassung nach drohten durch die Batterieherstellung große Klima- und Gesundheitsschäden.

Das OLG konnte dem Mann aber nicht weiterhelfen: Zivilrechtlich dürfe er jedenfalls nicht bestimmen, ob batteriebetriebene Elektrofahrzeuge gebaut und verkauft werden dürften oder nicht. Da diese Entscheidung alle Autohersteller betreffe, falle die Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich des Gesetz- und Verordnungsgebers. Zudem sei die Beschwerde des Antragstellers bereits unzulässig, weil er sie ohne Rechtsanwalt eingelegt habe.

Prozesskostenhilfe stehe dem Antragsteller ebenfalls nicht zu. Der Mann wollte sich das nicht gefallen lassen und wandte sich mit einem weiteren Prozesskostenhilfeantrag an den Bundesgerichtshof (BGH), der den Antrag inzwischen zurückgewiesen hat (Beschl .v. 18.06.2020, Az. I ZA 5/20).

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wasserstoffgenerator statt Elektrobatterie: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42206 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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