Am Samstag tritt die sogenannte ODR-Verordnung in Kraft. Onlinehändler müssen dann von ihren Internetauftritten auf eine EU-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung verlinken. Tun sie das nicht, drohen Abmahnungen.
Am Samstag, 9. Januar 2016 tritt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 in Kraft, welche die "Online Dispute Resolution" (ODR, zu deutsch etwa "Online-Streitbeilegung") etablieren soll. Dazu sollen u.a. EU-Onlinehändler auf ihren Internetseiten auf eine entsprechende Plattform der EU verlinken müssen. Auf dieser Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) können EU-Bürger* im Streitfall eine Beschwerde gegen Onlinehändler aus einem anderen EU-Mitgliedstaat einreichen. Das Angebot soll die Verbraucher in der EU dazu animieren, öfter online im EU-Ausland einzukaufen.
Die Online-Beschwerde wird wiederum gemäß der ODR-Verordnung an eine zuständige, sogenannte "Alternative Streitbeilegungs-Stelle" (AS-Stelle) weitergeleitet, deren Personal dann für eine außergerichtliche Lösung des Streits sorgen soll. Geplant ist, dass die AS-Stellen den Parteien unter anderem die nötigen gesetzlichen Informationen in ihrer Landessprache bereitstellen und die Kommunikation zwischen betroffenem Bürger und Händler moderieren.
Das System funktioniert allerdings auch anders herum: Hat es ein Onlinehändler mit einem Problemkunden zu tun, soll er ebenfalls über die OS-Plattform Beschwerde gegen diesen einreichen können.
Zwar ist der Link zum ODR-Angebot bereits bekannt, die Plattform wird aber nach derzeitigem Kenntnisstand erst Mitte Februar genutzt werden können. Die Pflicht zum Verlinken besteht allerdings trotzdem ab Samstag. Wer das versäumt, muss mit Abmahnungen rechnen.
*Klarstellung: Die ODR bezieht sich nur auf das Verhältnis Verbraucher zu Händler im EU-Onlineverkehr; geändert am 11.01.2016, 12:01 Uhr
ms/LTO-Redaktion
ODR-Verordnung tritt am Samstag in Kraft: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18087 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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