Im NSU-Prozess haben die Verteidigungsplädoyers begonnen. Man gibt sich alle Mühe, den Beitrag Beate Zschäpes an den Morden zu schmälern. Unterdessen könnte das Verfahren gegen einen Mitangeklagten noch abgetrennt werden.
War Beate Zschäpe Mittäterin oder nur Mitläuferin? An dieser Frage wird sich auch entscheiden, ob die mutmaßliche Rechtsterroristin lebenslang hinter Gitter muss. Am Dienstag begann die Verteidigung im NSU-Prozess mit ihren Plädoyers vor dem Oberlandesgericht (OLG) München und bestritt eine Mittäterschaft ihrer Mandantin an den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds".
Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft zu begründen, erklärte Zschäpes Anwalt Hermann Borchert. Eine Mittäterschaft Zschäpes lasse sich auch weder mit deren Charakter noch mit deren früheren politisch geprägten Aktivitäten begründen.
Einen Antrag für das Strafmaß stellte er am Dienstag zunächst nicht. Damit ist erst am Ende seines Schlussvortrags zu rechnen, den er gemeinsam mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten will. Der Prozess wurde am Nachmittag bis Mittwoch unterbrochen. Ab 9.30 Uhr soll das Plädoyer dann forgesetzt werden. Planmäßig soll dann Grasel die rechtliche Würdigung vornehmen. Am Schluss soll wiederum Borchert das Wort erhalten und für ein Urteil aus Sicht der Verteidigung plädieren.
Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.
Verteidiger kritisiert Beweisführung der Bundesanwaltschaft
Borchert sagte dagegen mit Blick auf den ersten NSU-Mord im September 2000 in Nürnberg: "Meine Mandantin bestreitet vehement, sowohl diesen Mord als auch die späteren Morde und Bombenanschläge gewollt und unterstützt zu haben." Der Verteidiger kritisierte in seinem Plädoyer, die Bundesanwaltschaft habe die Beweise in dem seit fast fünf Jahren dauernden Verfahren "mangelhaft" und "einseitig" bewertet. Zschäpe habe nicht einmal die Motive ihrer beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gekannt.
Falsch interpretiere die Anklage auch Zschäpes Rolle innerhalb des Trios, sagte Borchert. Sie sei zwar durchaus selbstbewusst gewesen, den viel dominanteren Mundlos und Böhnhardt habe sie aber nichts entgegenzusetzen gehabt. Die Taten der beiden Männer hätten sie abgestoßen. Zschäpe habe sich gleichwohl zu Böhnhardt hingezogen gefühlt und keine Chance für eine Rückkehr in ein bürgerliches Leben gesehen - deshalb habe sie das Untergrundleben mitgemacht.
Datum für Urteil nach wie vor völlig offen
Mit den Verteidiger-Plädoyers soll das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gehen - auch wenn noch ein möglicher neuer Beweisantrag eines Mitangeklagten im Raum steht. Befangenheitsanträge und juristische Streitereien hatten deren Beginn in den vergangenen Wochen immer weiter verzögert. Im Anschluss an Borchert und Grasel sollen nach bisheriger Planung des Gerichts die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort für ihre Schlussvorträge bekommen: Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Dann sollen die Anwälte der insgesamt vier Mitangeklagten folgen.
Wann es ein Urteil geben könnte, ist aber nach wie vor völlig offen. Noch nicht entschieden hat das OLG auch, ob das Verfahren gegen einen der Mitangeklagten, André E., abgetrennt werden soll. Das hatten die Bundesanwaltschaft und der Anwalt des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben am Dienstag beantragt.
Bundesanwalt Herbert Diemer warf E.s neuem Anwalt Daniel Sprafke vor, den Prozess "bis zum Sankt-Nimmerleinstag" verzögern zu wollen. Auslöser für die neue Debatte waren neue Beweisanträge Sprafkes.
Plädoyer im NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28259 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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