Verhungerter Häftling: Vor­würfe an die NRW-Justiz

21.06.2021

Im Haftkrankenhaus Fröndenberg verhungerte im Dezember 2020 ein Häftling. Er hatte jede Nahrung verweigert, die Vollzugsdirektion sah wegen des Selbstbestimmungsrechts des Häftlings von einer Zwangsernährung ab. Das wird nun kritisiert.

Im Fall eines Häftlings, der nach Behördenangaben aus eigenem Willen verdurstet und verhungert sein soll, hat dessen Strafverteidiger Vorwürfe gegen die Justiz erhoben. "Aus meiner Sicht hat der Strafvollzug hier vollkommen versagt", sagte der Verteidiger Carsten Rubarth dem Kölner Stadt-Anzeiger am Samstag. "Mein Mandant hätte in eine Psychiatrie gehört." Stefan Engstfeld, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag NRW, forderte am Sonntag, Justizminister Peter Biesenbach (CDU) müsse vollständige Transparenz über die Umstände des Hungertods in staatlicher Obhut herstellen.

Der 67-Jährige Untersuchungshäftling war Mitte Dezember im Haftkrankenhaus Fröndenberg gestorben. Die Justizvollzugsdirektion erklärte am Samstag auf Anfrage, der Mann sei "engmaschig ärztlich und psychologisch betreut" worden. Noch kurz vor seinem Tod sei er vor Verlegung in das Haftkrankenhaus einer Psychiaterin vorgestellt worden. Von fachärztlicher Seite "konnte nicht festgestellt werden, dass der Betroffene für den Zeitraum seiner Entscheidung, auf Essen und Trinken zu verzichten, krankheitsbedingt nicht in der Lage war, einen freien Willen zu bilden." Zwangsernährung sei daher zu dem Zeitpunkt nicht zulässig gewesen. Der Mann hatte wegen des Verdachts, seine Frau getötet zu haben, in U-Haft gesessen.

Psychische Erkrankung oder freier Willensentschluss?

Nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers litt der Mann laut einem Gerichtsgutachten an einer depressiven Erkrankung. Dieses Gutachten habe der JVA Aachen aber nicht vorgelegen. Nach seiner Festnahme war der Mann laut Stadt-Anzeiger mit Verdacht auf Psychose zunächst zwangseingewiesen, kurz darauf aber für gewahrsamsfähig erklärt worden. In der JVA Köln, wo er zwischenzeitlich war, habe er innerhalb weniger Tage mehrere Suizidversuche unternommen.

Die Vollzugsdirektion erklärte, eine Zwangsernährung oder Zwangsmedikation sei nur möglich, wenn der freie Wille des Betroffenen nicht festgestellt werden könne. "Auch wenn es sich nach menschlichem Ermessen daher um einen tragischen Fall handelt, erlaubt das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person dabei auch Entschließungen, die aus medizinischen Gründen unvertretbar oder menschlich unvernünftig erscheinen."

Der Rechtspsychologe Alexander Schmidt argumentierte dagegen in der Zeitung, wenn ein Mensch solch schwere psychische Auffälligkeiten zeigte mit Suizidversuchen und Äußerungen, die zumindest in die Richtung des Wahnhaften gingen, dann sei er "sehr wahrscheinlich" nicht mehr in der Lage, frei über seine Gesundheit zu entscheiden. Das Todesermittlungsverfahren war laut Staatsanwaltschaft Anfang Januar - also rund drei Wochen nach dem Vorfall - eingestellt worden.

Der Grünen-Abgeordnete Engstfeld teilte mit, er habe im Namen der Landtagsfraktion eine Aktuelle Viertelstunde und einen Bericht des Justizministers für den Rechtsausschuss des Landtags am kommenden Mittwoch beantragt.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verhungerter Häftling: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45259 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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