Schöffen haben in Hauptverhandlungen von Strafprozessen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Die niedersächsische Landesregierung will bei der anstehenden Schöffenwahl verhindern, dass Verfassungsfeinde darunter sind.
Bei der Neuwahl von ehrenamtlichen Richter:innen will die niedersächsische Landesregierung Vorkehrungen treffen, damit keine Verfassungsfeinde Zugang zum Schöff:innenamt erlangen. "Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aufgefordert werden, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen", sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Zudem solle dann abgefragt werden, ob sie sich mit einer eventuellen Überprüfung durch den Verfassungsschutz einverstanden erklärten. "Dadurch sollen Extremisten möglichst abgeschreckt werden", sagte die SPD-Politikerin. Darüber hatte zuerst die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet.
Das Vorhaben steht auch im Koalitionsvertrag, auf den sich die rot-grüne Landesregierung Anfang November 2022 geeinigt hatte. Schöff:innen werden alle fünf Jahre gewählt. In diesem Jahr stehen die Wahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 an. Dabei werden laut Justizministerium Vorschlagslisten der Vertretungen der Gemeinden erstellt. Personen können vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.
Es sollen möglichst alle Bevölkerungsgruppen nach Alter, Beruf, Geschlecht und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Damit mehr Menschen dieses wichtige Amt übernehmen können, sollen laut Koalitionsvertrag auch Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Kinderbetreuung, Angehörigenpflege oder selbstständiger Tätigkeit mit dem Ehrenamt getroffen werden. Nach Angaben des Justizministeriums sind jedes Jahr in Niedersachsen mehr als 5.000 Menschen als Schöff:innen im Einsatz.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Niedersachsen: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50769 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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