LG Hamburg sprach frei und verhängte Geldstrafen: Urteil in Pro­zess um Rol­ling-Stones-Karten gespro­chen

08.04.2022

Der lange Streit um die Rolling-Stones Karten für ein Konzert im Jahr 2017 hat nun ein Ende gefunden. Das LG sprach Angeklagte frei und verhängte für andere Geldstrafen.

Im Prozess um die Vergabe von Freikarten für das Hamburger Rolling-Stones-Konzert von 2017 hat das Landgericht Hamburg (LG) den früheren Leiter der Genehmigungsbehörde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von je 120 Euro verurteilt (Urt. v. 08.04.2022, Az. 622 KLs/ 4/20). Er habe sich durch die Annahme und Weitergabe der 100 Tickets der Vorteilsannahme und -gewährung schuldig gemacht, erklärte der Vorsitzende der Strafkammer, Sönke Pesch, am Freitag in seiner Urteilsbegründung. Von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue wurde der 72-Jährige freigesprochen.

Sein damaliger Stellvertreter muss wegen Vorteilsannahme und Beihilfe zu 110 Tagessätzen à 110 Euro zahlen. Freisprüche gab es für die beiden Verantwortlichen für das Konzert bei der Veranstaltungsagentur, denen die Anklage Bestechung vorgeworfen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten, den ehemaligen Chef des Bezirksamtes Nord, Harald Rösler (SPD), elf Monate Haft auf Bewährung gefordert. Für seinen damaligen Stellvertreter (50) hatte die Anklagevertreterin wegen Beihilfe eine Geldstrafe in Höhe von 13.200 Euro beantragt. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

dpa/cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Hamburg sprach frei und verhängte Geldstrafen: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48108 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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