Im vergangenen Juni war ein Mann mit seinem Auto in eine Menschengruppe gefahren, ein Mensch starb. Der Täter war mindestens vermindert steuerungsfähig, so das LG Berlin und ordnete die unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie an.
Mehr als zehn Monate nach der Todesfahrt am Berliner Ku'damm hat das Landgericht (LG) Berlin die unbefristete Unterbringung des Fahrers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Zudem verhängte das Gericht am Freitag eine lebenslange Führerscheinsperre gegen den 30-Jährigen. Die Richter folgten damit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Unterbringung sei zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich. Es handele es sich um einen schwerkranken Mann, dessen "Zerfall voranschreite", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß (Entsch. v. 21.04.2023, Az. 522 Ks 5/22).
Nach Überzeugung des Gerichts ist der Mann am 8. Juni 2022 in einem psychotischen Zustand mit einem Auto auf dem Kurfürstendamm und der Tauentzienstraße mit Absicht in Menschengruppen gefahren. Das Gericht wertete dies als Mord und Mordversuch in 16 Fällen.
Der Mann sei bei der Begehung der Taten aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung mindestens vermindert steuerungsfähig gewesen, nicht ausschließbar sei seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit komplett aufgehoben gewesen, so die Beurteilung des Gerichts. Er sei im Sinne von § 20 Strafgesetzbuch (StGB) nicht schuldfähig gewesen. Die Kammer hat sich damit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen angeschlossen.
Wer ohne Schuld handelt, kann nach dem deutschen StGB nicht bestraft werden. Möglich ist aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB, die die Kammer angeordnet hat. Aufgrund der Schwere der Erkrankung sei derzeit vollkommen unklar, ob und wann der Beschuldigte entlassen werden könne, so der Vorsitzende.
cp/LTO-Redaktion mit Material der dpa
Todesfahrt am Ku´damm: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51605 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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