Die Berufung eines Kompaniechefs der Bundeswehr vor dem LG Zweibrücken war erfolgreich. Es sei ihm nicht nachzuweisen, dass er die entwürdigende Behandlung eines Soldaten wahrgenommen und geduldet habe.
Der Angeklagte war in erster Instanz noch wegen entwürdigender Behandlung im Sinne des § 31 Abs. 2 Wehrstrafgesetz verurteilt worden.
Hintergrund der Verurteilung war ein Vorfall auf einer Feier im Jahre 2005, bei dem ein Soldat Paddelschläge auf das entblößte Gesäß erhielt. Zuvor hatte man ihm eine Dattel eingeführt. Der angeklagte Kompaniechef eines in der Niederauerbachkaserne stationierten Fallschirmjägerbataillons soll die Vorkommnisse pflichtwidrig geduldet haben. Nach Auffassung des LG (Landgericht) Zweibrücken sei dies dem Angeklagten jedoch nicht nachzuweisen. Daher sprachen die Richter den Mann in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung frei.
LG Zweibrücken: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1542 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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