LG Rostock zu Abgeordnetem in Mecklenburg-Vorpommern: Ex-AfD-Lan­des­vor­sit­zender wegen Volks­ver­het­zung ver­ur­teilt

14.05.2018

Weil er die britischen Inseln als "Zentralreservat" und "Quarantäne-Insel" für Muslime in Europa bezeichnet hat, verurteilte das LG Rostock den früheren AfD-Landesvorsitzenden, Holger Arppe, zu einer Geldstrafe. 

Das Landgericht Rostock (LG) hat den früheren AfD-Landesvorsitzenden von Mecklenburg-Vorpommern, Holger Arppe, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro (90 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der derzeit fraktionslose Landtagsabgeordnete 2010 unter seinem Pseudonym auf einem Internet-Portal einen Beitrag geschrieben hat, der Muslime herabwürdigt und zum Hass gegen sie anstachelt. Arppe war 2015 für diesen Eintrag bereits vom Amtsgericht Rostock zu 2.700 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt worden.

Da das Verfahren rechtsstaatswidrig lange gedauert habe, gilt laut Gericht ein Drittel der Strafe als verbüßt. Arppe will gegen das Urteil nun beim Oberlandesgericht vorgehen. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert, da Arppe nicht Urheber des Beitrags sei und dieser selbst auch nicht volksverhetzend.

Die Strafkammer hatte jedoch aufgrund mehrerer Indizien und Zeugenaussagen keinen vernünftigen Zweifel an Arppes Urheberschaft an einem Eintrag auf der Internetplattform "pi-news.net". Darin hieß es: "Die Insel ist eh verloren. Man könnte die Reste des Empires sehr gut als europäisches Zentralreservat für alle in der EU lebenden Moslems nutzen. Als Quarantäne-Insel sozusagen wie früher die Seuchenkolonien."

Richter am LG Rostock: "niederträchtig" und "bewusst böswillig"

Dies sei "niederträchtig" und "bewusst böswillig", sagte der Vorsitzende Richter am LG Rostock. Da es weltweit von jedem Besucher der Internetseite gelesen werden konnte, war es auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Es gebe auch keinen konkreten Hinweis, dass jemand anderes unter Arppes Pseudonym diesen Beitrag gepostet haben könnte. Diese Vermutung hatte Arppe geäußert. Er sah sich während des Prozesses als Opfer einer "beispiellosen Medienkampagne".

Bei der Höhe der Strafe schätzte die Kammer das Nettoeinkommen Arppes auf 3.000 Euro im Monat. Brutto bekomme er wie jeder Landtagsabgeordnete 5.966 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte statt 100 Euro einen Tagessatz von 125 Euro beantragt. Arppe war zwar in erster Instanz vom Amtsgericht Rostock bereits zu 90 Tagessätzen in Höhe von 30 Euro verurteilt worden, arbeitete zu diesem Zeitpunkt aber noch in einem Call-Center.

dpa/kus/LTO-Redaktion

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LG Rostock zu Abgeordnetem in Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28601 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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