LG Krefeld zum VW-Abgasskandal: Audi-Käufer dürfen vom Ver­trag zurück­t­reten

14.09.2016

Das Krefelder LG hat den Rücktritt zweier Autokäufer wegen des Abgasskandals für wirksam erklärt. Ihnen sei  eine Nacherfüllung nicht zumutbar gewesen, so das Gericht. Insoweit reiche ein "berechtigter Mangelverdacht".

Zwei Käufer eines Audi-PKW haben wegen des VW-Skandals um manipulierte Software wirksam den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Das entschied am Mittwoch das Landgericht (LG) Krefeld und verurteilte den beklagten Autohändler, die Fahrzeuge zurückzunehmen und den jeweiligen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen (Urt. v. 14.09.2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16).

Bei den Abgas-Manipulationen handele es sich um einen erheblichen Mangel, und eine Nachbesserung durch Software-Update sei für die Käufer nicht zumutbar, lautet die Entscheidung im Wesentlichen. Konkret führte das Gericht aus, dass selbst bei Nachrüstung der Software ein "berechtigter Mangelverdacht" verbleiben würde, es also einen Zweifel an der erfolgreichen Nacherfüllung gebe. Dieser gründe unter anderem darauf, dass günstige Stickoxidwerte bekanntermaßen technisch in einem "Zielkonflikt" mit geringen Kohlendioxidwerten stünden, erklärte das Gericht. Kunden müssten nicht hinnehmen, dass Verbesserungen der Stickoxidwerte möglicherweise durch andere Mängel wie höhere CO2-Werte erkauft würden.

Das Gericht habe keine konkreten technischen Gutachten eingeholt, erklärte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Ein berechtigter Verdacht reiche aber für die Unzumutbarkeit bereits aus.

Das LG argumentierte außerdem, dass zum Zeitpunkt des Rücktritts der beiden Kunden vom Kaufvertrag Anfang 2016 noch gar nicht klar gewesen sei, ob und wann das Kraftfahrt-Bundesamt die Nachrüstungs-Software für die entsprechenden Wagen freigeben würde. Käufer müssten es auch nicht hinnehmen, dass mit den VW-Konzernen ausgerechnet diejenigen, die die arglistige Täuschung begangen haben, nun den Mangel beseitigen wollten.

Bisher hatten Gerichte Rücknahmeklagen von Kunden mehrfach abgewiesen. Das LG Bochum hatte dies beispielsweise in einer der ersten Kundenklagen in Deutschland damit begründet, dass der Mangel nicht erheblich im Rechtssinne sei. Die Nachbesserung koste weniger als ein Prozent der Kaufsumme und falle damit unter eine Bagatellgrenze. Vor dem LG München war die Klage eines Käufers dagegen erfolgreich.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Krefeld zum VW-Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20578 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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