Nebenklage legt Revision ein: Noch kein Rechts­frieden im Pro­zess gegen Ex-KZ-Wach­mann

30.07.2020

Das Urteil des LG Hamburg gegen einen Ex-KZ-Wachmann wird erst einmal nicht rechtskräftig: Nebenklagevertreter haben Revision eingelegt. Daraufhin kündigte die Verteidigung weitere Schritte an.

Nach dem Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof haben zwei Vertreter der Nebenklage Revision eingelegt. Dies teilte ein Gerichtssprecher in Hamburg am Mittwoch auf Anfrage mit. Die Verteidiger des 93-Jährigen haben sich daraufhin entschlossen, mitzugehen. Zuvor hatten sie erklärt, der Angeklagte wäre bereit, das Urteil zu akzeptieren, um einen Abschluss zu finden.

Eine Jugendstrafkammer am Landgericht Hamburg hatte den Rentner vergangene Woche wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen sowie Beihilfe zu einem versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit 1944 erst 17 war. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch.

Verteidiger Stefan Waterkamp hatte zunächst gesagt: "Die Verteidigung wird nur dann Revision einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft oder Nebenklagevertretende dieses ihrerseits ankündigen." Nach der Mitteilung der Nebenklage erklärte er, nun werde auch die Verteidigung Revision einlegen. Diese ermögliche eine umfassende Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin verzichten.

Endgültig entschieden ist das weitere Verfahren allerdings noch nicht. Waterkamp fügte einschränkend hinzu: "Sollten die Nebenklagerevisionen wieder zurückgenommen werden, würde auch die Revision der Verteidigung nicht durchgeführt und das Urteil könnte in Rechtskraft erwachsen." 

dpa/vbr/LTO-Redaktion

  

Zitiervorschlag

Nebenklage legt Revision ein: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42352 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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