LG Hamburg: Urteile in NDR-Drehbuchaffäre

08.10.2012

Drei Jahre nach Bekanntwerden der Drehbuch-Affäre hat das LG Hamburg am Montag die mit Spannung erwarteten Urteile gegen die NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze und ihren ebenfalls angeklagter Ehemann verkündet. Herausgekommen sind Bewährungs- und Geldstrafen.

Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilte das Hamburger Landgericht (LG) die NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze. Ihr ebenfalls angeklagter Ehemann und eine Filmproduzentin erhielten Geldstrafen (Urt. v. 08.10.2012, Az. 608 KLs 5/10).

Heinze hatte vor Gericht zugegeben, unter den Pseudonymen "Marie Funder" und "Niklas Becker" Drehbücher von sich und ihrem Ehemann bei ihrem Sender eingeschleust zu haben. Sie habe dazu ihre einflussreiche Position ausgenutzt, hatte sie erklärt. Das Gericht verurteilte Heinze wegen Bestechlichkeit. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer drei Jahre Gefängnis für Heinze gefordert - wegen Bestechlichkeit und Untreue.

Die 63-Jährige und ihre beiden Mitangeklagten hätten ein "System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler" geschaffen, sagte Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk. Sie hätten vor allem "aus eigennützigen, wirtschaftlichen Motiven" gehandelt. Die Verteidigung hatte dagegen für die ehemalige Fernsehspielchefin eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten verlangt.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7257 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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