Der Suhrkamp Verlag muss Teile aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 an seinen Minderheitsgesellschafter Hans Barlach zahlen. Dies entschied das LG Frankfurt am Mittwoch.
Barlach berief sich vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts (LG) Frankfurt mit Erfolg auf eine Vereinbarung unter den beiden Suhrkamp-Gesellschaftern. Danach war der Gewinnanteil aus dem Verkauf des Frankfurter Verlagsgebäudes und des Archivs innerhalb weniger Tage auf ein ihm zustehendes Darlehenskonto zu überweisen (Urt. v. 20.03.2013. Az. 3-13 O 119/12).
Barlachs Medienholding AG Winterthur hält 39 Prozent an Suhrkamp, 61 Prozent besitzt die von Barlach verklagte Familienholding unter Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz.
Beide liefern sich seit Jahren einen erbitterten Machtkampf. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt zulässig.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Frankfurt zu Suhrkamp: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8376 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag