LG Düsseldorf zu unlauterer Werbung: Werbeaufschrift "Die Dose ist grün" verboten

26.04.2013

Ein Unternehmen aus Ratingen darf seine Getränkedosen nicht länger mit dem Slogan "Die Dose ist grün" bewerben. Dies entschied das LG Düsseldorf am Donnerstag und gab damit einer Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. statt.

Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Düsseldorf ist die Aussage "Die Dose ist grün" irreführend. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe den Begriff "grün" in dem Slogan umweltbezogen. Nach seinem Verständnis weisen die mit dem Slogan bedruckten Dosen ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften auf. Ein solches Verständnis sei aber unzutreffend, weil weder Getränkedosen im Allgemeinen noch die Eisenblechdosen der Beklagten ökologisch besonders vorteilhaft seien – auch nicht im Vergleich mit anderen Verpackungen (Urt. v. 25.04.2013, Az. 37 O 90/12).

Die Kammer sah in dem Slogan einen Verstoß gegen die Ziele eines lauteren Wettbewerbs, der an Richtigkeit und Wahrheit der Werbung strenge Anforderungen stellt. Dies gelte insbesondere für Aussagen, mit denen umweltbezogene Eigenschaften eines Produkts werbend herausgestellt werden, weil sich in den letzten Jahrzehnten bei den Verbrauchern ein verstärktes Umweltbewusstsein entwickelt habe und vielfach Waren bevorzugt würden, auf deren besondere Umweltverträglichkeit hingewiesen wird.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Düsseldorf zu unlauterer Werbung: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8623 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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