LG Düsseldorf zur eBay-Auktion der "MS Stadt Düsseldorf": Ein Rhein­schiff ist kein Grund­stück

12.04.2022

Die Weiße Flotte hat ihr Rheinschiff "MS Stadt Düsseldorf" auf eBay angeboten und ausgerechnet vier Kölner Gastronomen haben den Zuschlag bekommen. Was sie mit dem Schiff vorhaben und warum das LG Düsseldorf den Vertrag als wirksam ansieht.

Die Schifffahrtsgesellschaft Weiße Flotte muss sich von seinem Ausflugsschiff "MS Stadt Düsseldorf" trennen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat am Dienstag entschieden, dass das Schiff rechtmäßig über die Internetplattform eBay verkauft worden und nun herauszugeben ist (Urt. v. 12.04.2022, Az. 8 O 321/20).

Anlass ist die Zivilklage von vier Kölner Gastronomen. Sie fordern von der Weißen Flotte aus Düsseldorf die Herausgabe des 51 Jahre alten Schiffes. Die Kölner hatten es im August 2020 bei einer eBay-Auktion für 75.050 Euro ersteigert. Sie sind der Ansicht, mit dem Zuschlag einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen zu haben.

Die Weiße Flotte aus Düsseldorf verweigerte jedoch die Herausgabe des Schiffs. Sie meint, die eBay-Auktion sei nicht ordnungsgemäß abgelaufen. Wegen einer Sicherheitsfunktion bei eBay, die bei Geboten von über 50.000 Euro zu einer Verifizierung auffordere, hätten potentielle Bieter ihre Gebote nicht abgeben können.

Außerdem dürfe ein Schiff, das im Binnenschiffsregister eingetragen sei, ebenso wie ein Grundstück gar nicht über eBay versteigert werden. Die Reederei habe den Vertrag zudem wirksam angefochten, weil sie die Schiffshypothek über 1,4 Millionen Euro bei der Artikelbeschreibung nicht angegeben habe.

Das Schifffahrtsunternehmen wollte nach coronabedingten Nachfrageeinbrüchen die Flotte ausdünnen und sich von einem seiner vier Schiffe trennen. Deswegen hat es das Schiff auf der Verkaufsplattform selbst zur Versteigerung angeboten und auch schon 2017 auf diese Weise ein Schiff unbeanstandet verkauft. Medienberichten zufolge hatte sich das Unternehmen bei der Versteigerung der "MS Stadt Düsseldorf" einen deutlich höheren Erlös erhofft.

Ein Binnenschiff ist kein Grundstück

Auch das LG Düsseldorf hält die Versteigerung bei eBay für wirksam und hat die Weiße Flotte nun verurteilt, die "MS Stadt Düsseldorf" herauszugeben.  Der Kaufvertrag eines eingetragenen Binnenschiffes könne – anders als ein Grundstückkaufvertrag – ohne besondere Formvorschiften geschlossen werden.

Der Kaufvertrag sei über die Onlineplattform mit den Kölner Gastronomen als Höchstbietende wirksam zustande gekommen, so die 8. Zivilkammer. Die Weiße Flotte könne sich nicht nachträglich wegen der angeblich von ihr selbst vergessenen Angabe der Schiffshypothek mit einer Anfechtung von dem Vertrag wieder lösen.

Schließlich sei die Auktion auch ordnungsgemäß abgelaufen, weil es den eBay-Bedingungen entspreche, dass nur verifizierte Bieter ein Gebot über 50.000 Euro abgeben könnten. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Es besteht noch die Möglichkeit Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einzulegen.

Die Kölner Gastwirte sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Sie wollen das Ausflugsschiff gastronomisch nutzen. Es soll nach einem gestorbenen Gastwirt in "MS Schang Jülich" umgetauft werden.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

LG Düsseldorf zur eBay-Auktion der "MS Stadt Düsseldorf": . In: Legal Tribune Online, 12.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48128 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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