LG Darmstadt: Befan­gen­heit­s­an­trag im Pro­zess um Kin­derporno-Ring begründet

von dpa/tko/LTO-Redaktion

15.09.2010

Das LG Darmstadt gab bei einem der bundesweit größten Kinderporno-Prozesse dem Befangenheitsantrag eines Verteidigers gegen eine Schöffin statt.

Den Angeklagten aus verschiedenen Bundesländern wird vorgeworfen, als Drahtzieher eines international operierenden Kinderporno-Rings streng
abgeschottete Treffpunkte im Internet organisiert zu haben. Sie sollen vor allem zwischen 2006 und 2009 über 100.000 kinderpornographische Dateien aus dem Internet heruntergeladen haben. Dabei soll es auch um den Missbrauch von Säuglingen gegangen sein.

Nach Angaben des Landgerichts (LG) hatte sich die umstrittene Schöffin in einem internen Gespräch der Kammer geäußert, als der Verteidiger
eines Angeklagten die Haftfortdauer für seinen Mandanten ansprach. Sein Mandant werde im Gefängnis bedroht, weil ein Foto von dem Mann
im Zusammenhang mit Presseberichten über den Prozess veröffentlicht wurde, hatte der Anwalt erklärt. Auf den Bildern sei der Mandant jedoch nicht unkenntlich gemacht worden. Daraufhin soll die Schöffin laut Antrag des Verteidigers gesagt haben: "Ja, wo sind wir denn hier? In einem Pädophilenprozess. Die haben Straftaten begangen."

Diesen Satz wertete der Anwalt als Indiz für die Voreingenommenheit der Schöffin. Zu Recht, wie die Kammer nun entschied. Der Prozess wird am 30. September neu eröffnet.

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Zitiervorschlag

LG Darmstadt: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1474 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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