Die Pin Mail AG forderte vor dem LG Berlin fünf Millionen Euro Schadensersatz vom Staat. Diese Summe hatte das Unternehmen wegen des im Jahr 2007 gesetzlich eingeführten Postmindestlohns zusätzlich ausgeben müssen. Obwohl das BVerwG den Mindestlohn später gekippt hatte, blieb die Klage erfolglos. Das teilte das LG am Mittwoch mit.
Das Landgericht (LG) Berlin wies die Klage ab und versagte dem Postzusteller den geforderten Schadensersatz (Urt. v. 04.12.2012, Az. 15 O 7/12). Pin Mail überlegt nun, in die nächste Instanz zu gehen.
Die Deutsche Post und die Gewerkschaft Ver.di hatten im November 2007 einen Mindest-Stundenlohn von 9,80 Euro für Briefträger vereinbart. Kurz darauf bestimmte das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn mit einer Rechtsverordnung für allgemeingültig. Mehrere private Konkurrenten der Post gingen wegen der erhöhten Ausgaben pleite. Im Jahr 2010 erklärte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Postmindestlohn aus formalen Gründen für ungültig.
Pin Mail argumentierte vor Gericht, dass der Staat für die Schäden haften müsse, die dem Unternehmen durch die fehlerhafte Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums entstanden seien. Vor der Regelung habe man 8,60 Euro gezahlt. Für die aufgrund des Mindestlohns zu viel bezahlten Gehälter und Sozialabgaben müsse der Staat aufkommen. Pin-Sprecher Ulrich Freise sagte, das Gericht habe bereits in der Verhandlung einen "Gerechtigkeitswiderspruch" erkannt, aber juristisch nicht viel Hoffnung gemacht.
una/dpa/LTO-Redaktion
LG Berlin zu Post-Konkurrent: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7715 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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