Am Mittwoch gestand der Angeklagte vor dem LG Berlin, seine frühere Anwältin mit einem Elektroschockgerät angegriffen zu haben. Er berief sich allerdings auf Notwehr, da die Juristin ihn zuerst geschlagen habe.
Die Anwältin soll nach dem Übergriff im April dieses Jahres eine Platzwunde an der Stirn, Schürfwunden sowie Schmerzen am Kopf, an den Hüften und im
Lendenwirbelbereich erlitten haben. Der Anklage nach wurde die Juristin erheblich traumatisiert. Der Ingenieur soll sie ferner an den Haaren gezerrt haben. Die Anwältin soll voraussichtlich am nächsten Prozesstag als Zeugin angehört werden.
Die Juristin hatte den Angeklagten im Jahr 2006 in einem Verfahren wegen Körperverletzung vertreten. Er habe einen Blackout gehabt, weil er wegen der Frau unschuldig im Gefängnis saß und obendrein von ihr geschlagen wurde.
LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1656 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag