Das LG Augsburg prüft die Rechtmäßigkeit des Namens "ALFA" für die neue Partei von Ex-AfD-Chef Bernd Lucke. Der Verein Aktion Lebensrecht für Alle, der sich "ALfA" nennt, hat Klage eingereicht.
Dies bestätigte Gerichtssprecher Andreas Dumberger am Montag. Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Partei Allianz für Fortschritt und Aufbruch um Ex-AfD-Chef Bernd Lucke wies das Augsburger Landgericht (LG) allerdings ab. Der Lebensrechts-Verein ist gegen Abtreibungen und Sterbehilfe. Nach eigenen Angaben hat er rund 11.000 Mitglieder und ist seit Jahrzehnten auch im Bereich der politischen Meinungsbildung aktiv.
Der Verein wirft der in diesem Jahr gegründeten Partei einen widerrechtlichen Gebrauch der Kurzbezeichnung 'ALFA' vor. Man lege "Wert darauf, nicht mit der von Herrn Professor Lucke gegründeten Partei und den von ihr vertretenen Ansichten und Positionen in Verbindung gebracht zu werden", erklärte die Bundesvorsitzende Claudia Kaminski.
Ein Sprecher von Luckes Allianz wollte zu dem Rechtsstreit zunächst keine Stellungnahme abgeben. Die Klageschrift liege der Partei noch nicht vor, erklärte er. Im Eilverfahren war nach Angaben von Gerichtssprecher Dumberger der Antrag des Vereins abgelehnt worden, weil das Gericht keine Notwendigkeit zu einer Eilentscheidung gesehen habe. Es reiche, den Namensstreit im Hauptverfahren (Az. 091 O 3606/15) zu klären.
dpa/age/LTO-Redaktion
ALfA ./. ALFA vor dem LG Augsburg: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17331 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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