Karl Lauterbach hält an seinen Legalisierungsplänen fest. In den kommenden Wochen will der Gesundheitsminister einen europarechtskonformen Vorschlag zur Cannabis-Legalisierung vorlegen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält ungeachtet rechtlicher Bedenken an seinen Plänen zur Legalisierung von Cannabis fest. Er habe sehr gute Rückmeldungen von der EU-Kommission bekommen, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Brüssel. "Die nutzen wir jetzt auch, um die neuen Vorschläge zu entwickeln. In den nächsten Wochen werden diese präsentiert."
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, die kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften möglich zu machen. Lauterbach legte dazu im Oktober ein Eckpunktepapier, jedoch noch keinen Gesetzentwurf vor. Kritiker bemängeln, dass die Pläne sowohl gegen EU-Recht als auch gegen internationales Recht verstoßen dürften. Lauterbach kündigte bei der Vorstellung des Eckpunktepapier an, im Hinblick auf die europarechtlichen Bedenken ein sog. Vorabprüfungsverfahren bei der EU-Kommission in Brüssel einzuleiten.
Neuer, europarechtskonformer Vorschlag
"Das ursprüngliche Eckpunktepapier haben wir mittlerweile etwas verändert", sagte Lauterbach nun, ohne Details zu nennen. Der Vorschlag, den er demnächst vorlegen werde, werde zum einen europarechtskonform sein, und zum anderen die Ziele der Bundesregierung erreichen. Dazu gehörten etwa weniger Drogenkriminalität und mehr Jugendschutz. Erwachsene sollten einfacheren Zugang zu sauberen Produkten bekommen.
Neben kritischen Stimmen gibt es aber auch Zuspruch für das Legalisierungsvorhaben. Wissenschaftler der Universität Nimwegen kamen in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Einführung eines staatlich kontrollierten, nationalen Lizenzsystems für Genusscannabis durch einen EU-Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen europa- und völkerrechtlich möglich ist. Auch die Neue Richtervereinigung (NRV) drängt auf eine zügige Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten. Anderer Auffassung ist der UN Drogenkontrollrat (INCB): Eine Legalisierung von Cannabis berge das Risiko von erhöhtem Konsum unter Jugendlichen und eines wachsenden Schwarzmarkts für diese Droge.
Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sich bald zum Thema Cannabis äußern. Bis zum Frühsommer will das Gericht über mehrere Richtervorlagen zu der Frage entscheiden, ob das strafbewehrte Cannabisverbot verfassungskonform ist.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Cannabis-Legalisierung: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51307 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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