Mit Kino.to machte er Millionen. Jetzt kassierte er vor Gericht die Quittung. Der Gründer und Chef der Video-on-Demand-Website wurde am Donnerstag zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht verließ er dennoch auf freiem Fuß.
Das Landgericht (LG) Leipzig hat den Gründer der Internetseite Kino.to am Donnerstag zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Ein Jahr nach Sperrung des illegalen Filmportals sprach das Gericht den Mann der massenhaften Urheberrechtsverletzung schuldig (Urt. v. 14.06.2012, Az. 11 KLs 390 Js 191/11).
Über die Video-on-Demand-Website waren bis zur Stilllegung durch die Behörden rund 135 000 Raubkopien erreichbar. Über Werbeanzeigen erwirtschaftete sich der 39-jährige ein beträchtliches Vermögen. Er hatte von allen Kino.to-Machern - fünf weitere wurden bereits verurteilt - am meisten verdient. Nun sollen rund 3,7 Millionen Euro abgeschöpft werden. Der vorsitzende Richter machte deutlich, es sei offenkundig, dass dies die schwerste bisher bekanntgewordene gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung wäre. Den Mitwirkenden des Portals sei es einzig und allein um Profit gegangen. Für die viel diskutierte Freiheit des Internets habe keiner der angeblichen Filmfreunde gekämpft.
Der Kino.to-Gründer hatte im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Verhandlung somit wesentlich beschleunigt. Ohne Geständnis, so der Vorsitzende, hätte sich der Prozess über viele Monate oder gar Jahre hingezogen. Der Mann kooperierte seit seiner Verhaftung mit den Ermittlungsbehörden und gab auch Insiderwissen preis. Daher setzte die Kammer den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug, sodass er das Gericht zunächst freien Fußes verlassen durfte. Die Kammer erklärte zudem, dass sie eine Verbüßung der Strafe im offenen Vollzug befürworten würde.
una/dpa/LTO-Redaktion
LG Leipzig zu Kino.to: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6396 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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