Mit dem Urteil gegen den früheren Ki.Ka-Manager muss sich nun voraussichtlich der BGH befassen. Die Verteidigung habe Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des LG Erfurt am Montag.
Die Karlsruher Richter haben die Entscheidung des Landgerichts (LG) Erfurt nun auf Rechtsfehler hin zu überprüfen. Der langjährige Herstellungsleiter des ARD/ZDF-Kinderkanals Ki.Ka war in der vergangenen Woche wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Er hatte mit Scheinrechnungen bei dem Erfurter Sender Millionen abgezweigt. Das Geld verspielte er großteils im Kasino.
dpa/age/LTO-Redaktion
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Ki.Ka-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3716 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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