Der 1. Strafsenat des KG Berlin hat Mittwoch eine 29-jährige Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Richter befanden die Angeklagte für schuldig, in fünf Fällen eine terroristische Vereinigung unterstützt und in sechs Fällen für eine solche geworben zu haben.
Nach den Feststellungen des Kammergerichts Berlin (KG) hat die Angeklagte zwischen Oktober 2009 und Februar 2010 durch eine Vielzahl von ins Internet eingestellten Texten und Videos sowie durch Geldüberweisungen die terroristische Vereinigungen "Al Qaida", "Islamische Jihad Union" (IJU) und "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) unterstützt. Bei der Frau handelt es sich um die Ehefrau des bereits verurteilten Anführers der als "Sauerland-Gruppe" bekannt gewordenen deutsch-islamistischen Terrorzelle.
Nach der Verhaftung ihres Mannes habe sie geradezu fanatische Aktivitäten im Internet entwickelt und dabei stets um die Gefährlichkeit der von ihr eingestellten Inhalte gewusst. Berücksichtigt wurde überdies, dass das von der Angeklagten gesammelte Geld zum Ankauf von Waffen beigetragen habe. Ihr umfassenden Geständnis sowie die Abkehr von "jihadistischen Ideen" werteten die Richter hingegen strafmildernd.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung auszusetzen sei, plädiert. Die Frau befindet sich seit dem 21. Februar 2010 in Untersuchungshaft. Das KG hob den Haftbefehl mit der Urteilsverkündung auf, weil es nicht mehr davon ausgeht, dass Fluchtgefahr besteht.
mbr/LTO-Redaktion
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KG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2728 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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