Auch mehrfache Satzungsänderungen blieben erfolglos: Das AG Charlottenburg hat wiederholt die Anmeldung eines Vereins verboten, der für Verständnis für sexuelle Handlungen an Tieren wirbt. Die hierauf gerichtete Beschwerde lehnte das KG Berlin ab.
Es war bereits der dritte Versuch der Vereinigung, die sich zur Aufgabe macht, um Verständnis für Sodomie zu werben. Doch das Amtsgericht (AG) Charlottenburg gewährte dem Verein auch nach der letzten Satzungsänderung keinen Registereintrag. Das Kammergericht (KG) Berlin lehnte die Beschwerde hiergegen ab (Beschl. v. 03.12.2012, Az. 12 W 69/12).
Auch die überarbeitete Satzung verstoße gegen die guten Sitten, so das KG. Ein Tier könne nicht als menschlicher Partnerersatz dienen, sonst ergebe sich zwangsläufig eine nicht artgerechte Haltung und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Auch wenn der Verein sich zur Aufgabe mache, lediglich sachliche und wissenschaftliche Aufklärungsarbeit zu betreiben, könne nicht ausgeschlossen werden, dass Personen zu sexuellen Handlungen an beziehungsweise mit Tieren angeregt würden.
Im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Bundestag einer Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt, mit der Sodomie verboten werden soll. Zoophile Handlungen waren in der Bundesrepublik seit 1969 nicht mehr strafbar.
una/LTO-Redaktion
KG Berlin weist Beschwerde ab: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7884 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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