Vergewaltigungsvorwurf gegen Donald Trump: Richter lehnt Pro­zess­ab­bruch ab

02.05.2023

Weil das Gericht immer wieder "unfaire und schädliche Entscheidungen" getroffen habe, beantragten die Anwälte von Donald Trump, den laufenden Vergewaltigungsprozess zu beenden. Richter Lewis Kaplan lehnte den Antrag ab.

Im Zivilprozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs hat der zuständige Richter einen Abbruch des Verfahrens abgelehnt. Trumps Anwälte hatten am Montag übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge darum gebeten, den Prozess ergebnislos zu beenden, da das Gericht in dem Verfahren immer wieder "unfaire und schädliche Entscheidungen" getroffen habe. Trumps Anwalt, Joseph Tacopina, habe dazu einen 18-seitigen Schriftsatz eingereicht, berichtet NBC-News.

Richter Lewis Kaplan lehnte den Antrag ab. Das Verfahren ging daraufhin mit dem Kreuzverhör der Klägerin weiter.

Der Zivilprozess gegen Donald Trump hat vor einer Woche in Manhattan begonnen. Die heute 79-jährige US-Autorin Jean Carroll wirft Trump vor, sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt zu haben. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer Trump weist die Anschuldigung zurück. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg für eine Klage jedoch offen. Zu dem Prozess ist Trump bislang nicht persönlich erschienen. 

Nachdem der Antrag auf Prozessabbruch abgelehnt wurde, könnte das Verfahren noch mehrere Tage andauern. 

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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Vergewaltigungsvorwurf gegen Donald Trump: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51669 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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