Vor zwei Jahren stimmten die Katalanen trotz eines Verbots über eine Abspaltung ihrer Region von Spanien ab. Nun ist klar: Der Großteil der separatistischen Führungsriege muss wegen Aufruhrs viele Jahre ins Gefängnis.
Im ebenso historischen wie umstrittenen Prozess gegen die katalanischen Separatistenführer sind neun Angeklagte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Oberste Gericht in Madrid verurteilte sie am Montag wegen Aufruhrs zu Freiheitsstrafen zwischen neun und 13 Jahren. Die Verurteilten erhielten zudem ein Amtsverbot für die Dauer ihrer Haft. Das Verfahren hatte die Gemüter im ganzen Land erhitzt und galt als eines der wichtigsten seit dem Übergang zur Demokratie nach dem Ende der Franco-Diktatur in den 1970er Jahren.
Es ging dabei um die Rolle der Angeklagten bei dem von der Justiz verbotenen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 und einem daraus resultierenden Unabhängigkeitsbeschluss der Regionalregierung. Von einer Verurteilung wegen des von der Staatsanwaltschaft eingebrachten Vorwurfs der Rebellion, der mit Gefängnisstrafen von bis zu 25 Jahren geahndet wird, sahen die sieben zuständigen Richter ab. Rebellion setzt Gewaltanwendung voraus. Allerdings wurden einige der Politiker auch wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen.
Hauptangeklagter war der frühere stellvertretende Regionalpräsident Oriol Junqueras, der auch die Höchststrafe von 13 Jahren erhielt. Genau wie acht seiner Mitstreiter sitzt er bereits seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Ex-Parlamentspräsidentin Carme Forcadell muss elfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Carles Puigdemont weiterhin im belgischen Exil
Der damalige Regionalpräsident Carles Puigdemont stand nicht vor Gericht: Er war im Herbst 2017 zusammen mit anderen Politikern vor einer Festnahme ins Exil nach Belgien geflohen. Die spanischen Justizbehörden haben deswegen am Montag einen zeitweise zurückgezogenen internationalen Haftbefehl gegen ihn wieder aktiviert, um ihm doch noch in Spanien den Prozess zu machen.
In Kataloniens Hauptstadt Barcelona gab es schon im Vorfeld viele Proteste, Aktivisten rüsteten sich für einen "demokratischen Tsunami". Kurz nach Bekanntmachung des Urteils versammelten sich wie erwartet zahlreiche Demonstranten auf den Straßen, schwenkten die katalanische Flagge und forderten auf Plakaten "Freiheit für die politischen Gefangenen" und "Selbstbestimmung".
Inwieweit die Gerichtsentscheidung die Parlamentsneuwahl in Spanien am 10. November beeinflussen wird, ist noch unklar. Ministerpräsident Pedro Sánchez forderte, die unabhängige Arbeit der Justiz anzuerkennen und die Urteile zu respektieren. Das Ende des Verfahrens öffne eine "neue Phase" für das Zusammenleben und den Dialog in der Krisenregion. Wie die Spitzen anderer großer Parteien sprach er von einem "vorbildlichen Gerichtsverfahren". Viele Unterstützer des Separatismus haben der Justiz vorgeworfen, mit dem Prozess ein Exempel statuieren zu wollen.
Plädoyers: Dialog und politische Lösung suchen
Die Bundesregierung wollte die Urteile derweil nicht kommentieren. "Wir haben immer wieder betont, dass der Katalonien-Konflikt innerhalb der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung zu behandeln ist", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Dies sei nun durch das oberste spanische Gericht geschehen.
Insgesamt waren zwölf Separatisten angeklagt. Drei wurden nur wegen Ungehorsams verurteilt und müssen nicht ins Gefängnis - allerdings dürfen sie ein Jahr und acht Monate kein politisches Amt ausüben.
Der Prozess, der live im spanischen Fernsehen übertragen wurde, war Mitte Juni nach vier Monaten mit den Schlussplädoyers der Angeklagten zu Ende gegangen. Diese riefen dabei fast ausnahmslos dazu auf, den Dialog zu suchen und eine politische Lösung für den Konflikt in der Region im Nordosten des Landes zu finden.
Insgesamt wurden in dem Mammutprozess fast 600 Zeugen vernommen, darunter der konservative frühere Ministerpräsident Mariano Rajoy, in dessen Amtszeit das Referendum fiel. Im Herbst 2017 hatte Rajoy die Regionalregierung abgesetzt und Katalonien monatelang unter Zwangsverwaltung gestellt.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Historisches Urteil in Spanien: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38163 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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