Prominente für den guten Zweck: Die Kanzlei Graf von Westphalen hat den Sohn von Audrey Hepburn, Sean Ferrer, und den Audrey Hepburn Childrens’s Fund (AHCF) in deren Diskussionen mit der Deutschen Post und dem Deutschen Bundesfinanzministerium beraten.
Hintergrund war die Vorbereitung einer Briefmarkenauktion, die vergangene Woche in Berlin abgehalten wurde. Im Jahre 2001 hat die Deutsche Post Millionen von Briefmarken gedruckt, die das Bild der amerikanischen Schauspielerin Audrey Hepburn zeigen. Die Briefmarke war Teil einer Serie von Briefmarken über Hollywoodstars. In Ermangelung der notwendigen Zustimmung zur Benutzung des Bildes von Audrey Hepburn musste die Deutsche Post die gesamte bereits gedruckte Auflage der Briefmarke zerstören.
Aus ungeklärten Gründen sind zumindest fünf der Briefmarken in den öffentlichen Verkehr gelangt. Weiterhin hat die Deutsche Post zwei Zehnerblätter der Briefmarken in ihren Archiven zurückgehalten.
Die Briefmarke entwickelte sich schnell zum Liebhaberstück aller Philatelisten. Die wenigen verfügbaren Exemplare der Briefmarken erreichten exorbitante Preise in öffentlichen Auktionen. Die Marke wird nunmehr vielfach als die teuerste moderne Briefmarke bezeichnet.
Im Jahre 2001 wurde auch den Erben von Audrey Hepburn ein Belegbogen der
Briefmarken zugesandt. Sean Ferrer, der Sohn von Audrey Hepburn und der
Chairman und Gründer des AHCF entschied sich nun, dieses Blatt mit zehn Briefmarken zu Gunsten von UNICEF und dem gemeinnützigen Programm des AHCF zu versteigern.
Kanzleien: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1781 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag