Wegen Unzuständigkeit hat das Landgericht Berlin eine Klage der US-Gesellschaft Moncrief Oil International, Inc. auf Zahlung angeblicher Milliardenforderungen abgewiesen. Das beklagte Unternehmen Gazprom wurde in dem Verfahren von der internationalen Anwaltssozietät Mayer Brown LLP vertreten.
Hintergrund des Verfahrens war die Forderung Moncriefs, an einer Gesellschaft beteiligt zu werden, die die Ausbeutung des Gasfeldes Yushno-Russkoye in Sibirien betreibt.
Das Landgericht verneinte eine örtliche, sachliche und auch internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Der Auffassung von Moncrief, dass eine Notzuständigkeit gegeben sei, da es Moncrief angeblich unzumutbar sei, russische Gerichte anzurufen, folgte es dabei nicht.
Diesem Verfahren war eine Klage von Moncrief vor einem Bezirksgericht in Texas gegen Gazprom, Wintershall und die E.ON-Tochter Ruhrgas im Jahre 2005 vorausgegangen, weil diese sie nicht an der Ausbeutung des Gasfeldes beteiligten. Mangels Zuständigkeit wies das amerikanische Gericht die Klage zurück.
Kanzleien: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/443 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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