Die Anwälte von Jörg Kachelmann sind mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die ermittelnden Staatsanwälte gescheitert. Dies bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim am Donnerstag. Es seien bei den Ermittlungen der Staatsanwälte gegen den Wettermoderator keine Dienstpflichten verletzt worden.
Kachelmanns Anwälte hatten den Behörden vorgeworfen, einzelnen Hinweisen nicht oder zu spät nachgegangen zu sein. Zudem sei Anklage erhoben worden, obwohl ein für Kachelmann entlastendes Gutachten noch nicht vorgelegen habe. Deshalb hatten die Anwälte unter anderem gegen
den ermittelnden Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge und
Oberstaatsanwalt Oskar Gattner Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben.
Diese Beschwerden wurden nun zurückgewiesen. "Die rechtlichen Bewertungen der Staatsanwaltschaft waren zutreffend oder wenigstens vertretbar", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Kachelmann ist vor dem Landgericht Mannheim angeklagt, weil er seine ehemalige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben soll. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe.
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Kachelmann-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1496 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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