In Nordrhein-Westfalen sollen künftig Justiz, Polizei und Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen in sogenannten "Häusern des Jugendrechts für Intensivtäter" gemeinsam gegen jugendliche Intensivtäter vorgehen, wie NRW- Justizminister Thomas Kutschaty am Dienstag zum Abschluss des Deutschen Jugendgerichtstages in Münster mitteilte.
Das Prinzip der kurzen Wege ermögliche, Intensivtäter frühzeitig zu erkennen, ihnen Hilfen anzubieten, aber auch, ihnen ihre Grenzen aufzuzeigen. In mehreren Großstädten NRWs sollen die Häuser entstehen. Ein entsprechendes Modellprojekt in Köln arbeite bereits sehr erfolgreich, erklärte Kutschaty.
"Harte und immer härtere Strafen reichen als Reaktion auf die kriminellen Taten junger Menschen nicht aus. Wir müssen sie durch geeignete erzieherische Maßnahmen zu einem geordneten und von Straftaten freien Leben befähigen", erklärte der Minister.
Laut Kriminalitätsstatistik war im vergangenen Jahr in NRW rund jeder vierte Tatverdächtige noch ein Kind oder ein Heranwachsender. Unter insgesamt rund 23 000 Mehrfachtatverdächtigen war jeder dritte in dieser Altersgruppe. Zur Gruppe der Intensivtäter mit hohem Straftatenkonto zählten in NRW im Sommer 2009 28 Kinder, 745 Jugendliche und 597 Heranwachsende.
Justiz in NRW: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1462 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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