Vor dem Internationalen Gerichtshof startet am 7. März die Verhandlung einer Klage der Ukraine gegen Russland. Die Ukraine möchte den Erlass von bestimmten Sofortmaßnahmen erreichen.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) wird bereits in der kommenden Woche die Klage der Ukraine gegen Russland verhandeln. Das teilte das Gericht am Dienstagabend in Den Haag mit. Die Ukraine hatte nach der russischen Invasion Klage bei dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen eingereicht und bezieht sich dabei auf die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die sog. UN-Völkermordkonvention. Kiew fordert in einem Dringlichkeitsverfahren Sofortmaßnahmen gegen Moskau.
Zunächst wird am Montag, den 7. März die Ukraine ihre Position vor den Richtern in Den Haag darlegen. Am Dienstag, den 8. März bekommt Russland das Wort.
Auch EGMR und IStGH entscheiden
Die Ukraine verlangt den Erlass von Sofortmaßnahmen, um eigene Rechte und die ihrer Bürger zu schützen. Kiew wirft Moskau vor, Völkermord zu planen und Ukrainer absichtlich zu töten und zu verletzen. Außerdem wehrt sich das Land gegen die Behauptung Moskaus, dass die Ukraine Völkermord gegen Russen begehe. Russland hatte mit dieser unbewiesenen Behauptung die Invasion gerechtfertigt.
Wann ein Urteil in der Sache verkündet wird, ist noch nicht bekannt. Die Urteile des Gerichts sind zwar bindend. Doch sollte die unterlegene Partei sich daran nicht halten, kann das Gericht es selbst nicht durchsetzen und höchstens den UN-Sicherheitsrat anrufen, in dem Russland wiederum ein Vetorecht hat.
Am Dienstag erließ bereits der Europäische Gerichthof für Menschenrechte (EGMR) vorläufige Maßnahmen gegen Russland. Außerdem kündigte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) an, Ermittlungen gegen Russland einzuleiten.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
IGH zur Klage gegen Russland: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47691 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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