Hessischer VGH zu Rockerclubs: Frankfurter Hells Angels bleiben verboten

05.03.2013

Der Hessische VGH hat am Dienstag das Verbot der Frankfurter Hells Angels bestätigt. Die Klagen der beiden Charter des Rockerclubs, Frankfurt und Westend, gegen das vom Innenministerium verhängte Verbot wurden abgewiesen.

Das hessische Innenministerium hatte die Verbote im September 2011 vor allem damit begründet, dass Zweck und Tätigkeit beider Vereine den Strafgesetzen zuwider liefen, so dass die Rockerclubs nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes verboten seien. Die Klagen gegen das unter anderem auf zahlreiche Straftaten der Mitglieder und Anhänger der Hells Angels gestützte Verbot hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgewiesen (Urt. v. 21.02.2013, Az. 8 C 2118/11 und 8 A 2134/11), die Revision ließen die Kassler Richter nicht zu.

Innenminister Boris Rhein (CDU) begrüßte die Entscheidungen. "Kriminelle Banden haben in Hessen nichts verloren", sagte er nach Angaben eines Sprechers. Er sieht sieht in dem Urteil auch eine Grundlage für andere Bundesländer, die umstrittenen Rocker zu verbieten.

Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Die Entscheidungsgründe werden den Parteien erst in zwei bis drei Wochen zugestellt, kündigte der VGH an. Dann beginnt die Frist von einem Monat, innerhalb derer die Hells Angels beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde einlegen können.

dpa/plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hessischer VGH zu Rockerclubs: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8268 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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